Schutzraum für Gewaltopfer
Im Gespräch mit Vorstandssprecherin Ulla Becker und zwei Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle konnten sich die beiden Abgeordneten ein Bild davon machen, wie wichtig das Wirken von »Frauen helfen Frauen« auch in der Wetterau ist.
Müller fordert Geld für Frauenhäuser
Im vergangenen Jahr gab es laut dem im November veröffentlichten Bericht des Bundeskriminalamtes knapp 140 000 Fälle partnerschaftlicher Gewalt in Deutschland. 80 Prozent der Opfer waren Frauen. Da nicht jede Straftat angezeigt wird, dürfte die tatsächliche Zahl noch deutlich höher sein. »Gewalt an Frauen findet in Deutschland immer noch in einer unvorstellbaren Größenordnung statt. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen, das Bundesfamilienministerin Franziska Giffey angekündigt hat, werden in den nächsten Monaten Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam über die notwendigen Maßnahmen beraten. Bereits jetzt steht fest, dass insbesondere die Frauenhäuser in ihrer wichtigen Arbeit finanziell gestärkt werden müssen«, machte Müller deutlich. »Auch wenn der ›Frauen helfen Frauen Wetterau e.V.‹ glücklicherweise durch öffentliche Zuschüsse des Kreises und des Landes mitfinanziert wird, sollte gerade in diesem Punkt gezeigt werden, dass es der politische Wille aller Beteiligten ist, solche Einrichtungen zu erhalten.« Gnadl lobte das Engagement der Mitarbeiterinnen im Frauenhaus und der Beratungsstelle und machte deutlich, wie prekär die finanzielle Situation sei. Insbesondere erwarte sie, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben in Hessen mache, um Frauenhäuser besser zu unterstützen: »Es ist dringend erforderlich, dass der hessische Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt vor dem Hintergrund der Istanbul-Konvention umfassend und an internationale Standards angepasst wird, wie es viele andere Bundesländer bereits vorgemacht haben. Ich kann nicht verstehen, warum die hessische Landesregierung dies so lange verschleppt. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist dringend erforderlich, um zu einer Verbesserung der Situation von Frauenhäusern beizutragen. Hessen darf sich nicht darauf ausruhen, dass die Bundesmittel ausgebaut werden, sondern muss auch landespolitisch Verbesserungen im Sinne der betroffenen Frauen vorantreiben.«
Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um eine völkerrechtlich bindende Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.