Bündnis Istanbul-Konvention zu den Haushaltsberatungen
Aus Anlass der aktuellen Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag fordert das Bündnis Istanbul-Konvention ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören vor allem eine staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte Monitoringstelle. Denn bislang gleichen die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich; die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den verschiedenen zuständigen Ministerien ist unzureichend.
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht – leider immer noch mit Vorbehalten bezüglich der Rechte von Migrant*innen. Damit einher geht die Verpflichtung, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Gewalt und zum Gewaltschutz zu treffen. Die Umsetzung der Konvention macht ein Gesamtkonzept erforderlich, das kontinuierlich überprüft und kontrolliert wird. Dafür fehlen in Deutschland bislang jedoch die Strukturen.
Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert daher zeitnah eine staatliche Koordinierungsstelle, welche die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Ressorts auf Bundes- und Länderebene sowie deren jeweilige (Mit-)Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen organisiert. Diese Stelle muss mit einem klaren Mandat ausgestattet, hoch in der administrativen Hierarchie verankert und mit einem ausreichenden Budget abgesichert sein.
Die Istanbul-Konvention verlangt auch, dass koordinierte Maßnahmen der Gewaltbekämpfung und des Gewaltschutzes stetig überwacht werden. Daher fordert das Bündnis eine unabhängige Monitoringstelle auf gesetzlicher Grundlage. Diese soll die Umsetzung des Abkommens kontinuierlich beobachten und bewerten sowie Hinweise zur Verbesserung der politischen Praxis geben. Dazu muss sie Einblick in Statistiken von Behörden und Institutionen nehmen und eigene Forschung betreiben oder in Auftrag geben. Eine solche Stelle benötigt ausreichende und langfristig abgesicherte finanzielle und personelle Ressourcen, um ihre umfangreichen Aufgaben erfüllen zu können.
Wir fordern, dass im Bundeshaushalt 2020 entsprechende Mittel sowohl für die staatliche Koordinierungsstelle als auch für die unabhängige Monitoringstelle eingeplant werden. Denn nur mit diesen beiden Stellen kann Deutschland den Anforderungen der Istanbul-Konvention voll entsprechen. Wir fordern außerdem, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in den Gremien beider Stellen angemessen beteiligt werden und so ihr langjähriges und fundiertes Praxiswissen in die Arbeit einbringen können.
Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich folgende Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen zusammengeschlossen. Wir verfolgen das Ziel, die Umsetzung dieser weltweit vorbildlichen Konvention als Zivilgesellschaft voranzutreiben und zu überwachen.
BAG Forsa e. V., BAG Täterarbeit e. V., bff e. V., BIG e. V., DaMigra e. V., DF e. V., djb e. V., Frauenhauskoordinierung e. V., gesine intervention, JUMEN, KOK e. V., S.I.G.N.A.L. e. V.,
Weibernetz e. V., ZIF
Ansprechpartnerin für das Bündnis:
Katja Grieger, Geschäftsführerin des bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Tel.: 030 322 99 500, E-Mail: presse(ät)bv-bff.de