Der Kampf gegen Gewalt erfordert ein Gesamtkonzept
Der Kampf gegen Gewalt erfordert ein Gesamtkonzept
Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen in Hessen umsetzen
Das Land Hessen muss Gewalt gegen Frauen stärker bekämpfen. Das haben am heutigen Freitag Akteurinnen aus dem Frauen- und Gewaltschutzbereich gefordert und auf erhebliche Mängel hingewiesen, die sie auf Landesebene sehen bei der Umsetzung des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz: Istanbul-Konvention.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am kommenden Montag, 25. November, veröffentlichten sie in Wiesbaden einen Appell an die Landesregierung, den unter anderem die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, der Frauenhäuser, der Frauennotrufe und der Beratungsstellen unterzeichnet haben, außerdem die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und zahlreiche weitere Organisationen. Hauptforderung des Appells: Es darf keine Gewaltbekämpfung mit der Gießkanne mehr geben. Die Landesregierung muss stattdessen ein Gesamtkonzept zum Gewaltschutz vorlegen, das ressortübergreifend und unter Federführung einer unabhängigen Landeskoordinierungsstelle umgesetzt wird.
„Auch in Hessen hat jede vierte Frau in ihrem Leben mindestens einmal physische oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder einen ehemaligen Partner erlebt“, erklärte Dr. Yasmin Alinaghi, Landesgeschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Hessen, der den Appell angestoßen hat. „Diese Gewalterfahrungen prägen Frauen und Mädchen in ihren Beziehungen, in ihrem Alltag, in ihrem Berufsleben. Sie prägen unsere Gesellschaft.“
Zwar hat Hessen in den vergangenen Jahren die prekäre finanzielle Situation der bestehenden Einrichtungen im Gewaltschutzbereich verbessert und der Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung kündigt weitere Maßnahmen an. Doch den Anforderungen der Istanbul-Konvention, die seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht ist, wird das Land so längst nicht gerecht.
„Die Istanbul-Konvention ist eine historische Chance, Grundlagen für eine Gesellschaft zu schaffen, in der Frauen und Mädchen ohne Angst vor Gewalt leben können“, so Ute Boersch, die für die Frauen- und Gleichstellungsbüros einen Überblick über die Defizite im Gewaltschutz aus kommunaler Perspektive gab. „Die Landesregierung muss endlich konkrete Maßnahmen beschließen und finanzieren, damit auch die Kommunen handlungsfähig werden.“
Die Anzahl der Zimmer in Frauenhäusern müsste in Hessen mindestens verdoppelt werden. Derzeit gibt es landesweit 313 Zimmer mit 727 Betten für Frauen und Kinder. „Mit der Wohnungsnot steigt auch der Platzmangel in den Frauenhäusern dramatisch an“, sagte Carola Dröse von der LAG der Autonomen Frauenhäuser. „Jeden Tag müssen Frauenhäuser in Hessen Frauen in Gefahrensituationen abweisen. Jeden Tag verstößt das Land damit gegen die Istanbul-Konvention und den Auftrag, Frauen und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen.“
„Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, das bestehende Hilfesystem zu einer umfassenden und barrierefreien Infrastruktur von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für betroffene Frauen und ihre Kinder auszubauen“, betonte Heike Schlott, die bei der Pressekonferenz die LAG der Interventions- und Beratungsstellen vertrat: „Wir fordern endlich die Umsetzung von konkreten und umfassenden Maßnahmen.“
Ansprechpartnerin für die Presse:
Monika Remé
Der PARITÄTISCHE Hessen
Referentin Frauen, Mädchen
Telefon (0 69) 955 262 11 E-Mail: monika.reme(ät)paritaet-hessen.org